Was steckt hinter »Rule 44«?

Bei der Generalkonferenz der EmK, die derzeit in Portland tagt, wird kontrovers über einen Antrag zur Geschäftsordnung debattiert: »Rule 44«. Was steckt eigentlich dahinter?

Rule 44 sieht vor, dass auf Empfehlung eines Ausschusses das Plenum beschließen kann, einen Antrag oder eine Gruppe von Anträgen anders zu behandeln als üblich: Statt die Anträge in einem gesetzgebenden Ausschuss („legislative committee“) vorzuberaten und dann dem Plenum zur weiteren Behandlung vorzulegen, werden die Anträge Kleingruppen zu maximal 15 Personen zum Gespräch vorgelegt. Alle Delegierten gehören einer Kleingruppe an und können so gehört werden. Die Kleingruppen fertigen ein Papier an, dass von jedem Gruppenmitglied durchgesehen und unterzeichnet werden kann. Inhaltlich geht es in den Kleingruppen um Folgendes: Wie zentral ist das Thema des Antrags oder der Anträge hinsichtlich des Auftrags der Kirche? Wie wichtig ist das Thema für die Einheit der Kirche um des Auftrags willen? Welche Stellung nimmt das Thema hinsichtlich unserer Identität als Christen und Angehörige der EmK ein?

Der Gesprächsprozess in den Kleingruppen wird von Beauftragten von der »General Commission on the Status and Role of Women« (COSROW) und der »General Commission on Religion and Race« (GCRR) überwacht, damit niemand benachteiligt wird. Die Ergebnisse der Kleingruppen werden in einer besonderen Gruppe gesichtet und zusammengetragen. Die Gruppe legt dem Plenum eine Empfehlung vor, wie mit dem Antrag oder der Gruppe von Anträgen weiter verfahren werden soll.
Volker Kiemle

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